Bürgschaftsversicherung

Eine Bürgschaftsversicherung entsteht, wenn ein Auftraggeber eine Bürgschaft fordert und der Unternehmer diese von einer Versicherungs- gesellschaft erhält. In diesem Zusammenhang spricht man von der „Versicherung für fremde Rechnungen“, für die eingeschränkt das Versicherungsvertragsgesetz gilt. Diese Einschränkung beruht auf der Tatsache, dass bei einer Bankbürgschaftsversicherung zwischen der Versicherungsgesellschaft als Bürge und dem Auftraggeber als Gläubiger eine eigenständige Rechtsbeziehung entsteht.

Als Spezialist für die Vorauszahlungsbürgschaft empfehlen wir Ihnen ganz klar die Bürgschaftsversicherung – und nicht die Bankbürgschaft. Unsere Gründe:

  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung, da keine umfangreiche und komplexe Risikoprüfung notwendig ist
  • Schnelle und komplikationslose Beitragsberechnung
  • Schnelle Entscheidung
  • Oftmals können Bürgschaften online beantragt oder verwaltet werden
  • Bei sehr guter Bonität nach dem Creditreform-Index sind Bürgschaften bis 100.000€ in der Regel ohne bis geringe Sicherheiten möglich. Ansonsten sind Sicherheiten bis 20% gewöhnlich, welche deutlich unterhalb den Sicherheitsforderungen eines Kreditinstituts liegen!
  • Keine Belastung Ihres Kreditrahmens bzw. Ratings
  • Sicherung Ihrer Liquidität und Erweiterung Ihres finanziellen Spielraums
  • Im Vergleich zur Bankbürgschaft entstehen i.d.R. keine Extragebühren für Änderungen, Urkundenausstellungen und Prüfungen. In der Jahresgebühr sind gewöhnlich alle Kosten gedeckt, so dass keine zusätzlichen Gebühren entstehen.

Aus diesen Gründen ist gerade für Jungunternehmer und Existenzgründer die Bürgschaftsversicherung interessant!

Vorauszahlungsbürgschaften Experten

Krawatte Als Experten beraten wir Sie gerne beim Vergleich und Abschluss umfassend und unabhängig. Unser Ziel ist für Sie die individuell beste Vorauszahlungsbürgschaft zu finden. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

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