Bankbürgschaft

Eine Bankbürgschaft kommt zu Stande, wenn ein Auftraggeber von einem Unternehmer eine Bürgschaft verlangt und dieser sie von einer Bank bezieht. In dieser Dreiecksbeziehung haftet also das Kreditinstitut gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Unternehmers.

Als Spezialist für die Vorauszahlungsbürgschaft raten wir allerdings aus folgenden Gründen von einer Bankbürgschaft ab:

  • Immer härtere Richtlinien zur Kreditvergabe zwingen Banken von Ihren Kunden hohe Gebühren und Sicherheiten einzufordern – selbst für klassische Bankbürgschaften.
  • Ihre Gesamtkreditlinie bei Ihrem Kreditinstitut wird stark belastet, was wiederrum zu einer Verschlechterung Ihrer Gesamtkonditionen führt und Ihre finanziellen Freiheiten verschlechtert.

Aus diesen Gründen empfehlen wir deutlich die Bürgschaftsversicherung.

Vorauszahlungsbürgschaften Experten

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